Die neue europäische Datenschutzverordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende EU-Datenschutzrichtlinie und soll eine zeitgemäße Antwort auf die fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft geben. Am 6.04.2016 einigte sich die EU auf ein umfassendes Reformpaket, das am 25.05.2018 in Kraft tritt.
Die neue EU-Regelung zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen in der EU. Das Regelwerk soll Rechtssicherheit für Unternehmen und ein EU-weit einheitliches Datenschutzniveau für alle Bürger gewährleisten. Gleichzeitig werden die Rechte auf Information, Auskunft und auf Vergessenwerden für die Bürger gestärkt.
Beispiele, die von der DSGVO betroffen sind:
Personalverwaltung und Lohnbuchhaltung, Zugang zu bzw. Nutzung einer Kontaktdatenbank, die personenbezogene Daten enthält, Versand von Werbe-E-Mails, Vernichtung von Akten, die personenbezogene Daten enthalten, Speicherung von IP- oder MAC-Adressen, Videoaufzeichnung (Videoüberwachung).
Achtung!
Alle Datenschutzbehörden werden befugt, Geldbußen von bis zu 20 Mio. € oder, im Fall von Unternehmen, von 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes zu verhängen. Betroffene Unternehmen sollten sich also mit der neuen DSGVO befassen und sie in ihrem Unternehmen – spätestens bis zum 25.5.2018 – umzusetzen.
Weitere Informationen finden Sie hier: http://ec.europa.eu/justice/smedataprotect/index_de.html