Der Koalitionsausschuss hat aufgrund der anhaltenden Corona-Krise neue finanzielle und steuerliche Hilfen für Familien, Geringverdiener, Unternehmen, Gastronomie und Kultur vereinbart.

Umsatzsteuer in der Gastronomie:
Eigentlich bis Ende Juni 2021 gilt für Speisen in Cafés und Restaurants der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Doch da die Gastronomie seit Wochen geschlossen ist, profitiert sie nicht davon. Daher soll der Steuersatz von 7 % bis Ende 2022 zur Anwendung kommen.

Erweiterter Verlustrücktrag:
Unternehmern mit coronabedingten Verlusten sollen durch einen erweiterten Verlustrücktrag unterstützt werden. Sie sollen nun in größerem Umfang Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Vorgesehen ist, den Verlustrücktrag zu verdoppeln – auf maximal 10 Mio. EUR beziehungsweise 20 Mio EUR bei einer Zusammenveranlagung. 

Kinderbonus:
Familien erhalten wie schon im vergangenen Jahr einen Kinderbonus. Der Zuschlag auf das Kindergeld soll einmalig 150 EUR betragen. Er wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Im vergangenen Jahr betrug die einmalige Zahlung 300 EUR.

Weitere Maßnahmen:
Folgende weitere Maßnahmen sind beschlossen worden:

  • Einen einmaligen Corona-Zuschuss von 150 EUR sollen nun auch erwachsene Grundsicherungsempfänger bekommen. Für plötzlich in Not geratenen Selbstständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherung bis Ende 2021 verlängert.
  • Das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ wird verlängert. Dazu wird ein Anschlussprogramm mit einer Ausstattung von 1 Mrd. EUR aufgelegt.

Nach SPD-Angaben können die neuen Hilfen ohne einen Nachtragshaushalt im bestehenden Finanzrahmen finanziert werden. Der Corona-Zuschuss für Empfänger von Grundsicherung und der Kinderbonus kosten den Staat demnach etwa 3 Mrd. EUR, das Programm für die Kulturbranche 1 Mrd. EUR. Die geringere Mehrwertsteuer in der Gastronomie schlage mit rund 3,5 Mrd. EUR Euro zu Buche.Die Kosten für den erweiterten Verlustrücktrag sollen sich auf weniger als 1 Mrd. EUR belaufen.