Die Neuerungen des Kassengesetzes 2020 treten nicht zum Jahreswechsel, sondern erst mit Beginn des vierten Quartals 2020 in Kraft.
Grund ist, dass es erst seit Ende September 2019 zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) für Registrierkassen gibt.
Der Aufschub ist jedoch keine Fristverlängerung, sondern nur eine Übergangsregelung. Unternehmen sollten sich deshalb so schnell wie möglich darum bemühen, ihre Systeme an das Kassengesetz 2020 anzupassen. Der beste Ansprechpartner dafür sind die Kassenhersteller bzw. Anbieter von entsprechender Software.
Das Kassengesetz zielt darauf ab, Manipulationen an Kassen zu unterbinden. Außerdem soll die Prüfung von Daten durch die Finanzbehörden einfacher werden.
Im Zuge einer unangekündigten Kassennachschau können Finanzämter Gewerbetreibende auf Unregelmäßigkeiten überprüfen.
Eine sofortige Außenprüfung kann sich dann umgehend anschließen.