Aktuell erhalten alle Empfänger der NRW-Soforthilfe E-Mails mit Details zur Rückzahlung sowie einem entsprechenden Link zum Rückmeldeverfahren.
Die NRW-Soforthilfe ist im Jahr des Zuflusses als Gewinn zu versteuern.
Falls Sie damit rechnen eine (Teil-)Rückzahlung leisten zu müssen, sollten Sie um die Steuerlast für das Jahr 2020 zu reduzieren, eine Rückmeldung & Rückzahlung (Abfluss) spätestens bis zum Ablauf dieses Jahres leisten.
Für eine Unterstützung beim Rückmeldeverfahren steht Ihnen Ihr Sachbearbeiter selbstverständlich gerne zur Verfügung.