Mit beruflichen Anforderungen, wie ständiger Erreichbarkeit, wachsendem Leistungsdruck und neuen Formen der Arbeit, sehen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer häufiger konfrontiert. Eine Folge dessen ist die Notwendigkeit stetig hoher Leistungsfähigkeit. Um die Leistungsfähigkeit und den allgemeinen Gesundheitszustand ihrer Arbeitnehmer zu erhalten und zu verbessern, können Arbeitgeber diese durch eine betriebliche Gesundheitsförderung bis zu einer Höhe von 500 € im Jahr steuerfrei unterstützen.
Seit dem 01.01.2019 wurden die Regelung zur Steuerbefreiung verschärft. Von der Steuer sind jetzt nur noch Maßnahmen mit Zertifizierung durch das Sozialgesetzbuch befreit. Bisher war dies keine Voraussetzung für die Steuerbefreiung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Für Maßnahmen, die bereits vor dem 01.01.2019 begonnen haben und keine Zertifizierung vorweisen, wurde eine Übergangsregelung getroffen. Für diese Maßnahmen ist die Zertifizierung zur Erlangung der Steuerbefreiung erstmals maßgeblich für Sachbezüge, die ab dem 31.12.2019 gewährt werden.